Voraussetzungen für Ihren Antrag auf eine Prozessfinanzierung

Eine Rechtsvertretung oder sogar einen Klageentwurf benötigen Sie für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Hause noch nicht. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie im Zweifel immer Rechtsrat bei einem zugelassenen Anwalt (weibl./männl.) einholen sollten.

Ihre Forderung sollte mindestens EUR 19.000,00 betragen. Über Ihr Vermögen wird voraussichtlich in den nächsten sechs Monaten kein Insolvenzverfahren eröffnet. Ihr Gegner darf nicht zahlungsunfähig sein

Zur Erstellung der Vertragsunterlagen benötigen wir folgende Angaben in Textform:

  • Name, Anschrift und Telefon des Klägers
  • Name, Anschrift und Telefon Ihrer Rechtsvertretung (soweit schon ein Kontakt besteht)
  • Name und Anschrift des Beklagten
  • Genaue Anspruchsbeschreibung
  • Anspruchshöhe in Euro (Streitwert)

Die Mitteilung der Daten ist auch per Post möglich, wir bevorzugen jedoch den Schriftverkehr per E-Mail unter baer@slb-prozessfinanz.de. Angehängte Schriftstücke bitte nur im PDF Format übersenden, wir öffnen aus Sicherheitsgründen keine anderen Dateiformate. Im Postversand bitte Ihrem Anschreiben nur Kopien, niemals Originale beilegen, da wir Anlagen grundsätzlich nicht zurücksenden.

Fristsachen werden bevorzugt bearbeitet, wenn Sie leicht erkennbar auf die Frist hinweisen. Eine Haftung für die fristgerechte Bearbeitung übernehmen wir jedoch nicht.

Nach dem Zugang Ihrer Angaben können wir sodann die personalisierten Vertragsvordrucke erstellen und unverbindlich an Sie übersenden. Es entstehen Ihnen von unserer Seite keine Kosten.

Ihre Rechtsvertretung

Die Prüfung der Erfolgsaussichten Ihrer Klage bleibt allein Ihrer Rechtsvertretung vorbehalten. Wir prüfen Ihren Anspruch nicht und führen auch keine Rechtsberatung durch. Bitte ersuchen Sie unter Vorlage unserer Vertragsvordrucke bei der Rechtsvertretung Ihrer Wahl um diese Prüfung. Die Prüfungskosten werden von uns nicht getragen, jedoch später möglicherweise dem Anwaltshonorar angerechnet. Hierzu berät Sie ebenfalls Ihre Rechtsvertretung.

Sollte Ihnen keine geeignete Rechtsvertretung bekannt sein, so sprechen wir auf Ihre Nachfrage eine Empfehlung aus.

Im Fall des Vertragsschlusses übernimmt Ihre Rechtsvertretung das Mandat durchgängig bis in die zweite Instanz und übt mit der Prüfung, dem Rat zur Klage und der Vertretung vor Gericht auch für die SLB eine verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Zum Ausgleich für die Beratung der SLB bezahlen wir Ihrer Rechtsvertretung neben der gesetzlichen Vergütung eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 2,0 Rechtsanwaltsgebühren. Diese Zahlung wird allein von der SLB geleistet und fällt Ihnen nicht zur Last.

Der Prozessfinanzierungsvertrag

Sobald die von Ihnen und Ihrer Rechtsvertretung unterzeichneten Vertragsunterlagen und die dazu nötigen Anlagen insgesamt bei uns eingegangen sind, binden Sie sich für einen Monat an Ihren Antrag. Innerhalb dieser Frist erfolgt von unserer Seite die Entscheidung über die Antragsannahme. Bei Fristsachen können auch kürzere Entscheidungsfristen vereinbart werden.

Nehmen wir Ihren Antrag an und erteilt Ihre Rechtsvertretung den Rat zur Klage, so steht von unserer Seite der Klageeinreichung nichts entgegen.

Leistungen der SLB

Die SLB übernimmt für Sie die im Vertrag näher bezeichneten Prozesskosten für eine Klage vor dem Landgericht und im Berufungsfall vor dem Oberlandesgericht. Dies sind im Regelfall die Kosten Ihrer Rechtsvertretung, die Gerichtskosten- und Zeugenvorschüsse und im Fall des Unterliegens die Kosten der Gegenseite. Abweichende Vereinbarungen können jedoch geschlossen werden.

Erfolgsbeteiligung der SLB

Die SLB erhält im Erfolgsfall (nach Abzug der Kosten) eine prozentuale Erfolgsbeteiligung von:

25%aus dem Prozesserfolg bis EUR 500.000,00 und
15%aus dem darüber liegenden Prozesserfolg.

Bei einer vorgerichtlichen Einigung ermäßigt sich unsere Erfolgsbeteiligung auf nur 5%.